Mittwoch, 26. Mai 2010

Was im Mittelalter besser war: Schutz der Kinder vor sexuellem Missbrauch

Die Medienkampagne gegen die katholische Kirche gipfelte bekanntlich in der ebenso infamen wie ignoranten Behauptung, die katholische Sexualmoral sei schuld an den Missbrauchsfällen. Jüngst hat noch Stefan Orth in der sich katholisch nennenden Herder-Korrespondenz in diese Kerbe gehauen und über eine unmittelbare Beziehung zwischen Zöibatsversprechen und sexuellem Missbrauch Minderjähriger schwadroniert. Aus theologischer Sicht haben Pater Recktenwald und anderen das Nötige dazu gesagt (http://www.kath-info.de/missbrauch.html). Aber auch der historische Befund ist eindeutig: Denn es war gerade die katholische Sexualmoral, die den in der antiken Welt weitverbreiteten sexuellen Missbrauch von Kindern geächtet hat.

Auf den Sklavenmärkten der römischen Welt wurden Knaben und Mädchen ganz offen zur Prostitution angeboten. Besonders gefährdet waren Waisenkinder und Kinder aus ärmlichen Verhältnissen, die mitunter von den eigenen Eltern an Zuhälter verkauft wurden. Gesellschaftlich verpönt war der Missbrauch nur, wenn es sich um Freie handelte. Es war das frühe Christentum, das von Anfang an gegen diese Zustände protestiert und am Ende der Spätantike die ersten Schutzgesetze durchgesetzt hat.

Doch erst im Frühmittelalter etablierte sich eine lückenlose Gesetzgebung zum Schutz der Kinder vor Unzuchtsdelikten. Die historische Forschung hat eindeutig herausgearbeitet, dass hinter der Menge und Vielfalt der uns überlieferten Vorschriften die Prägekraft des kirchlichen Einflusses auf die Gesetzgebung stand: Denn der Schutz der Kinder gehörte zu den dringlichsten Anliegen des Christentums.

Dahinter stand zum einen die christliche Ethik der Nächstenliebe, die der Sorge um die Schwachen einen besonderen Stellenwert einräumte. Das Vorbild war Jesus selbst, der gerade die Kinder gesegnet und den Jüngern ihre Nachahmung empfohlen hatte. Aber auch die christliche Sexualmoral, die den Geschlechtsverkehr allein innerhalb der Ehe zuließ, wirkte sich hier entscheidend aus. Religionshistorisch orientierte Autoren haben die Theorie aufgestellt, dass im Mittelalter die archaische Idee der kultischen Reinheit wieder auflebte, nach der jeder Geschlechtsverkehr eine Befleckung darstellte und von der heiligen Handlung ausschloss. Nun erscheint es mir zwar ziemlich abenteuerlich, das mittelalterliche Ideal der Reinheit mit seiner mystischen Komponente und vor allem dem entscheidenden Motiv der Gottesliebe als ein аollutio-gesteuertes Tabusystem(von lateinisch pollutio = Befleckung) zu erklären. In jedem Fall hat sich aber das Bemühen, den Sexualtrieb zu bändigen und zu steuern (man könte auch sagen: zu humanisieren) für die Kinder nur positiv ausgewirkt. Denn eines stand fortan fest: Wer sexuell mit Kindern verkehrte, versündigte sich auf das Schwerste (Informationen hierzu hat Hubertus Lutterbach zusammengestellt: http://www.uni-due.de/unikate/ressourcen/grafiken/PDF%27s/21/21-lutterb.pdf).

Die Neuzeit hat an diesem Verbot festgehalten und es schließlich mit der UN-Kinderrechtskonvention zu internationalem Recht erhoben. Zugleich hat sie jedoch mit ihrem Kampf um Еmanzipation von der kirchlichen (Sexual-)Moral, ihrer Verherrlichung des Tabubruchs alles getan, um die ethischen Grundlagen des Kinderschutzes infrage zu stellen. Mit Sextourismus, Zwangsprostitution und Pornographie ist denn auch der sexuelle Missbrauch von Kindern auf breiter Front in die modernen Gesellschaften zurückgekehrt.

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